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Rom – Das Zentralinstitut für Statistik hat ab 2016 eine neue Ausgangsbasis (2015 = 100) für den Index der Lebenshaltungskosten festgelegt. Für März 2023 wurde ein Index von 118,0 ermittelt. Dieser liegt unter dem Wert von Dezember 2022 (Index 118,2). Es sind folglich nur die drei Zwölftel von 1,5 Prozent für die feste Jahresverzinsung gleich 0,375 Punkte zu berechnen.
Dieser Prozentsatz bzw. der ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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