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Rom – Das Zentralinstitut für Statistik hat ab 2016 eine neue Ausgangsbasis (2015 = 100) für den Index der Lebenshaltungskosten festgelegt. Für August 2025 wurde ein Index von 121,8 ermittelt (unverändert gegenüber dem Vormonat). Die Erhöhung gegenüber Dezember 2024 (Index 120,2) beträgt 1,331115 Prozent. Diese Erhöhung, berechnet im Ausmaß von 75 Prozent, zuzüglich acht Zwölftel von 1,5 Prozent f...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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