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Mit dem Landesgesetz Nr. 10 vom 10. November 2005 wurden - wie bereits kurz berichtet - in Südtirol geltende Bestimmungen im Bereich der Mitteilungen von Arbeitsverhältnissen beim Amt für Arbeitsmarktbeobachtung geändert. Es wird auch eine (noch nicht operative) Pflicht zur Meldung von selbstständigen Beschäftigungen, Freiberuflertätigkeiten sowie von Mitarbeiterverhältnissen von Gesellschaftern u...
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