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Streitfälle: Rückerstattung an Arbeitgeber

AUSGLEICH FÜR LOHNSTEUER – In einem Rundschreiben wird geklärt, wie sich der Arbeitgeber zu verhalten hat, wenn er vom Mitarbeiter die Erstattung von bereits versteuerten Vergütungen verlangt. Es gibt unterschiedliche Regeln, je nachdem, ob die Erstattung brutto oder netto Lohnsteuern erfolgt.

Walter Großmann von Walter Großmann
23. Juli 2021
in Steuern & Recht
Lesezeit: 2 mins read
Streitfälle: Rückerstattung an Arbeitgeber

Rom – In Streitfällen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann es vorkommen, dass Letzterer unrechtmäßig erhaltene Vergütungen dem Arbeitgeber zu erstatten hat. Und dabei kann es zusätzliche Diskussionen über die Lohnsteuern geben, die auf den ausgezahlten Beträgen einbehalten und vom Arbeitgeber abgeführt wurden. Sind die beanstandeten Vergütungen brutto oder nach Abzug der einbehaltenen Steuer...

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Schlagwörter: 29-21Premium

Ausgabe 29-21, Seite 11

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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