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Bozen - Am 17. August sind im Amtsblatt der Region die für Südtirol gültigen Durchführungsbestimmungen zu den medizinischen Untersuchungen veröffentlicht worden, mit denen eine Drogenabhängigkeit für solche Mitarbeiter ausgeschlossen werden soll, die an ihrem Arbeitsplatz Tätigkeiten ausüben, welche Dritte gefährden. Die Bestimmungen treten aber nicht sofort in Kraft, sondern erst 180 Tage nach Ve...
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