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Rom - Die Einschränkungen über die untätigen Gesellschaften sind mit Bezug auf den subjektiven Anwendungsbereich beträchtlich gelockert worden. Mit dem Haushaltsgesetz 2008 und mit einer getrennten Verordnung (vom 14. Februar 2008) sind nämlich verschiedene Sachverhalte vorgesehen worden, in denen man automatisch von den Einschränkungen ausgeschlossen ist bzw. in denen der entsprechende Test in de...
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