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Bozen – Bis 22. August musste der Substitutenvordruck 770 betreffend das Jahr 2010 telematisch übermittelt werden. Wer dies versäumt hat, muss Strafgebühren zahlen, wobei diese wesentlich geringer sind, wenn innerhalb von 90 Tagen eine Nachreichung erfolgt. Weiters ist immer eine Unterscheidung zu machen, ob es sich bloß um eine Verspätung bei der Übermittlung handelt und die erklärten bzw. zu erk...
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