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Bozen/Rom – Die Sonderlohnausgleichskasse (auch außerordentliche Lohnausgleichskasse – „CIG in deroga“ – genannt) ist insbesondere für jene Betriebe vorgesehen, welche keinen Zugang zur ordentlichen Lohnausgleichskasse haben. Sie bietet finanzielle Leistungen des INPS/NISF für Unternehmen (auch mit weniger als 15 Arbeitnehmern), welche sich in einer ernsten Betriebskrise befinden, eine Umstrukturi...
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