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Rom - Die automatischen Verzugszinsen sind im Herbst 2002 aufgrund einer Europäischen Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges im Geschäftsverkehr eingeführt worden (Dlgs Nr. 231/2002). Der Zinssatz wird halbjährlich aktualisiert. Er stützt sich auf den Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank für das erste Finanzgeschäft im jeweiligen Semester.
Dieser Satz für das 2. Semester 2...
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