Bozen – Wenn Erfahrung auf leere Stellen trifft, entsteht eine Chance – für Betriebe ebenso wie für Menschen im Ruhestand, die weiterhin aktiv bleiben wollen. Genau hier setzt der Südtiroler Wirtschaftsverband hds an: Rentnerinnen und Rentnern soll der freiwillige Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt beziehungsweise die Fortsetzung einer beruflichen Tätigkeit erleichtert werden.
Vor kurzem hat der Südtiroler Landtag zum Thema Anreize für längeres Arbeiten im Alter einen Begehrensantrag mehrheitlich angenommen. Nun legt der hds eine konkrete Lösung vor. Der Verband arbeitet derzeit gemeinsam mit Senator Meinhard Durnwalder an einem entsprechenden Gesetzesvorschlag. Ziel ist es, dem zunehmenden Arbeitskräftemangel gezielt entgegenzuwirken – insbesondere in Regionen und autonomen Provinzen mit strukturell niedriger Arbeitslosigkeit wie Südtirol.
„Viele Betriebe suchen händeringend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gleichzeitig gibt es Menschen im Ruhestand, die bereit wären, weiterhin oder wieder zu arbeiten.“ Philipp Moser
„Viele Betriebe suchen händeringend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gleichzeitig gibt es Menschen im Ruhestand, die bereit wären, weiterhin oder wieder zu arbeiten – oft in Teilzeit, mit Erfahrung, Verlässlichkeit und hoher Motivation. Der Staat darf diese Bereitschaft nicht ausbremsen“, betont hds-Präsident Philipp Moser.
Pilotmodell für Regionen mit Arbeitskräftemangel

Der Vorschlag des hds sieht ein befristetes Pilotmodell für Gebiete mit niedriger Arbeitslosenquote vor. In diesen Regionen soll für bereits pensionierte Personen mit voll kumulierbarer Pension ein besonderer Beitragsmechanismus gelten: Die auf das zusätzliche Erwerbseinkommen entfallenden Pensionsbeiträge – sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil – sollen nicht als weitere Pensionsbeiträge gutgeschrieben, sondern als steuerpflichtige, aber beitragsfreie Weiterarbeitsprämie direkt an die pensionierte Person ausbezahlt werden.
„Wer freiwillig weiterarbeitet, bekommt mehr Netto!“ Philipp Moser
„Folgendes Rechenbeispiel zeigt den großen Vorteil dieses Modells auf – und das ohne Mehrkosten für Unternehmer oder Mitarbeiter und somit am Ende eine Win-win-Situation für beide Seiten“, erklärt Moser.
So funktioniert das Rechenbeispiel
Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro/Monat, netto ca. 2.150 Euro, würde der Rentner laut Vorschlag des hds einen Zusatzlohn von ca. 1.000 Euro/Monat, netto ca. 650 Euro, erhalten. Diese Summe entspricht dem Beitrag, der normalerweise von Arbeitnehmer und Arbeitgeber für Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten an die INPS einbezahlt wurde – künftig aber dem Rentner zusätzlich direkt auf dem Lohnstreifen ausbezahlt und entsprechend versteuert würde.
Konkret bedeutet das: Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro/Monat fließen heute rund 33 Prozent beziehungsweise ca. 1.000 Euro als Beitrag für Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten an die INPS. Im vorgeschlagenen Szenario würden 0 Euro an die INPS abgeführt; stattdessen wäre zusätzlich zum Bruttogehalt eine mögliche Auszahlung als Lohn von ca. 1.000 Euro/Monat brutto vorgesehen.
Gezielt, freiwillig und zeitlich begrenzt
„Es geht nicht um eine Begünstigung nach dem Gießkannenprinzip und auch nicht um Verdrängung am Arbeitsmarkt“, stellt Moser klar. „Es geht um eine freiwillige, gezielte und zeitlich begrenzte Maßnahme für jene Regionen, in denen Arbeitskräfte fehlen. In Südtirol ist das Problem längst Realität: Offene Stellen bleiben unbesetzt, Betriebe müssen Leistungen einschränken, und wertvolle Erfahrung geht verloren.“
„Es geht nicht um eine Begünstigung nach dem Gießkannenprinzip und auch nicht um Verdrängung am Arbeitsmarkt.“ Philipp Moser
Der bestehende Rechtsrahmen mache Weiterarbeit für viele Pensionistinnen und Pensionisten finanziell unattraktiv. Zusätzliches Einkommen wird progressiv besteuert und mit der Pension zusammengerechnet; gleichzeitig fallen Pensionsbeiträge an, obwohl daraus kein oder nur ein sehr begrenzter zusätzlicher Pensionsnutzen entsteht. „Das ist ein klassischer Fehlanreiz“, so Moser. „Wer arbeitet, muss am Ende auch einen spürbaren Mehrwert haben.“
Erfahrung als Ergänzung, nicht als Ersatz
Der hds verweist darauf, dass der Ansatz keinen Systembruch darstellt, sondern an bereits bestehende Mechanismen im italienischen Sozialversicherungsrecht anknüpft – etwa an den Anreiz zum Aufschub des Pensionsantritts. Dieses Prinzip soll nun gezielt auf bereits pensionierte Personen übertragen werden, jedoch nur in klar definierten Personalmangellagen.
„Erfahrene Arbeitskräfte können gerade im Handel, in der Gastronomie, im Dienstleistungsbereich und in vielen kleineren Betrieben eine wichtige Rolle spielen – nicht als Ersatz für junge Menschen, sondern als Ergänzung dort, wo niemand verdrängt wird, weil die Stellen ohnehin nicht besetzt werden können“, erklärt abschließend Moser.

















