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Rom - Nach einem entsprechenden technischen Gutachten der Energiebehörde ENEA werden die thermodynamischen Solarsysteme den Sonnenkollektoren gleichgestellt. Die Finanzverwaltung bestätigt daher mit einem Entscheid (Nr. 12/E vom 7. Februar 2011) die Anwendung des Steuerabsetzbetrages von 55 Prozent, wenn die technischen Mindestmerkmale der Kollektoren bestehen. Der Bonus gilt allerdings nur für Sy...
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