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Rom - Mit dem Haushaltsgesetz 2008 (Ges. Nr. 244/2007) ist bekanntlich der Kö;rperschaftssteuersatz um 5,5 Punkte von vorher 33 auf nunmehr 27,5 Prozent herabgesetzt worden. Die Verminderung gilt für die erste Steuerperiode nach dem 31. Dezember 2007 (in der Praxis ab Geschäftsjahr 2008). Entsprechend musste die Besteuerung der Dividenden und der Veräußerungsgewinne aus nicht wesentlichen Beteilig...
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