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Rom - Für den Steuerabsetzbetrag von 36 Prozent gilt bekanntlich die Obergrenze von 48.000 Euro an Ausgaben für Wiedergewinnungsarbeiten. Die Schwelle gilt dabei pro Wohnungseinheit und Baumaßnahme; bei mehreren Eigentümern ist daher eine Aufteilung notwendig. Wenn bei einem Miteigentumsgebäude Arbeiten auf Gemeinschaftsteilen (z.B. Dach) ausgeführt werden, gilt die Schwelle getrennt für jede Woh...
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