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Die Vorgeschichte: Am 21. Juli 1988 wurde auf gesamtstaatlicher Ebene zwischen den Sozialpartnern im Bereich des Handwerks ein Abkommen unterzeichnet, welches die Errichtung von zwei Fonds zum Vorteil hauptsächlich der beschäftigten Arbeitnehmer, aber auf Kosten der Handwerksbetriebe, zum Inhalt hatte. Es handelt sich um: - den Fonds zur Sicherung des Einkommens und - den Fonds für gewerkschaftli...
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