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Berichtigung: Unterlassene Zahlungen mit Fälligkeit 30. September (aufgeschoben auf Montag, 1. Oktober) können binnen 30 Tagen mit einem Aufschlag von 3,0 Prozent nachgeholt und berichtigt werden. Es sind Verzugszinsen in Höhe von 2,5 Prozent p.a. für die Tage der Verspätung zu berechnen. Meldung Umsätze mit Steuerparadiesen: Unternehmen und Freiberufler müssen bis heute die im September 2012 bzw....
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