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Ig-Erwerbe: Innergemeinschaftliche Erwerbe müssen ergänzt und innerhalb des Erhaltsmonats unter den Ausgangsrechnungen und unter den Eingangsrechnungen aufgezeichnet werden, spätestens binnen 15 Tagen. Es gilt also eine Mindestfrist von 15 Tagen; die ab 16. März erhaltenen Rechnungen können daher auch später (im April) verzeichnet werden, immer aber mit Bezug auf März.
Nichtgewerbliche Körperschaf...
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