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Ersatzsteuer für Immobilienleasing: Für die zum 31. Dezember 2010 laufenden Immobilienleasingverträge ist eine Ersatzsteuer für die sonst bei Ablöse des Leasingvertrags geschuldete Hypothekar- und Katastersteuer zu entrichten. Berechnung und Zahlung werden in der Regel von der Leasinggesellschaft durchgeführt, welche die Steuer auf den Leasingnehmer abwälzt (vgl. die Beiträge in der letzten und vo...
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