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Bozen/Rom - Im Rundschreiben Nr. 83 vom 1. Juli 2010 hat das INPS die Normen zusammengefasst, welche in Bezug auf die Sozialversicherung bei Wanderung aus Arbeitsgründen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu gelten haben. Die Rechtsquellen dafür sind die EU-Richtlinien Nr. 883/2004 und die dazugehörende Durchführungsrichtlinie Nr. 987/2009 (Artikel 14 bis 21).Die Bestimmungen sind seit dem 1....
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