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Freiwillige Berichtigung: Bis heute können die am 22. August verfallenen Zahlungen mit einer auf ein Zehntel verminderten Verwaltungsstrafe nachgeholt oder ergänzt werden (in der Regel 1,5 Prozent). Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die bis 21. August 2017 fälligen Zahlungen, die aufgrund der Mittsommerfeiertage bis zu diesem Datum aufgeschoben worden sind. Zusätzlich zur verminderten Verwa...
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