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200-Euro-Bonus: Wie Auflagen auf den Arbeitgeber abgewälzt werden

200-EURO-BONUS - Die Auszahlung des Einmalbeitrages von 200 Euro wird immer mehr zu einem Instrument, bei dem Auflagen und Haftung auf den Arbeitgeber heruntergebrochen werden. Zum ersten Mal sind einige offizielle Klarstellungen veröffentlicht worden.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
24. Juni 2022
in Arbeitsrecht
Lesezeit: 3 mins read
Die Auszahlung der 200 Euro erfolgt durch den Arbeitgeber zwar automatisch, jedoch nur sofern der Arbeitnehmer erklärt, sich nicht im Anwendungsbereich der Leistungen des Artikels 32, Absätze 1 und 18, G. D. Nr. 50/2022 zu befinden (Foto: Shutterstock.com)

Die Auszahlung der 200 Euro erfolgt durch den Arbeitgeber zwar automatisch, jedoch nur sofern der Arbeitnehmer erklärt, sich nicht im Anwendungsbereich der Leistungen des Artikels 32, Absätze 1 und 18, G. D. Nr. 50/2022 zu befinden (Foto: Shutterstock.com)

Rom – Die SWZ hat bereits ausführlich über den Einmalbeitrag von 200,00 Euro geschrieben, den die Regierung Draghi in der Eilverordnung Nr. 50/2022 als eine der Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Ukrainekrise eingebaut hat. Die Zuständigkeit für die Auszahlung des Betrages an die jeweiligen Anspruchsberechtigten liegt beim Inps und dieses hat jetzt zum ersten Mal allgemeine Klarstellungen da...

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Schlagwörter: 24-22Premium

Ausgabe 24-22, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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