Rom – Die SWZ hat bereits ausführlich über den Einmalbeitrag von 200,00 Euro geschrieben, den die Regierung Draghi in der Eilverordnung Nr. 50/2022 als eine der Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Ukrainekrise eingebaut hat. Die Zuständigkeit für die Auszahlung des Betrages an die jeweiligen Anspruchsberechtigten liegt beim Inps und dieses hat jetzt zum ersten Mal allgemeine Klarstellungen da...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.