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Mittwoch, 19. September
Freiwillige Berichtigung: Bis heute können die unterlassenen oder verspäteten Zahlungen vom 20. August 2007 unter Anwendung verminderter Strafen nachgeholt werden. Die Verwaltungsstrafe (im Ausmaß von 3,75 Prozent) und die Zinsen (2,5 Prozent p.a. für die Tage der tatsächlichen Verspätung) sind gleichzeitig mit der Nachzahlung vorzunehmen. Aufgrund des wegen der Mittsommerf...
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