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Freiwillige Berichtigung: Bis heute kann die freiwillige Berichtigung der verspäteten oder unterlassenen Zahlungen vom 18. April (Aufschub aufgrund des Wochenendes) mit einer auf ein Zehntel verminderten Verwaltungsstrafe vorgenommen werden. Die Strafe ist gleichzeitig zu entrichten.Angaben ohne Gewähr (wg)...
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