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Absichtserklärungen: Die im Oktober erhaltenen Absichtserklärungen müssen bis heute elektronisch an die Finanzverwaltung versendet werden. Eingangsrechnungen: Erhaltene Rechnungen, für welche in der MwSt-Abrechnung Oktober die Vorsteuer abgezogen wird, müssen bis zu dieser Abrechnungsfrist im Eingangsregister aufgezeichnet werden. Die gleiche Regel gilt für die Treibstoffkarten. Monatliche und vie...
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