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Monatliche und vierteljährliche MwSt-Abrechnung: Steuerpflichtige mit monatlicher Abrechnung haben die MwSt für April zu leisten (falls über 25,82 Euro). Zahlung in elektronischer Form über den einheitlichen Vordruck F24 (Zahlungsschlüssel 6004). Die MwSt-Abrechnung ist als solche zwar nicht im MwSt-Register aufzuzeichnen, die entsprechenden Berechnungen müssen aber auf Anfrage der Finanzverwaltun...
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