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Bozen – Der Sommer strebt seinem Höhepunkt entgegen, und so erscheint es sinnvoll, auf die wichtigsten Ferienregelungen einzugehen. Da ist zunächst einmal die vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 66/2003 vorgeschriebene Basisnorm zu erwähnen, welche eine jährliche Mindesturlaubszeit von vier Wochen vorschreibt, wovon auf Verlangen des Arbeitnehmers zwei Wochen zusammenhängend gewährt werden müssen,...
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