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Das entsprechende Dekret ist zwar noch nicht im Amtsblatt der Republik veröffentlicht, aber laut INAIL (Aussendung vom 3. Februar, Protokoll Nr. 269) bereits anlässlich der Selbstberechnung 2005/2006 anwendbar. Diese Sondergenehmigung war ursprünglich im Finanzgesetz für 1996 enthalten und ist nachher jedes Jahr durch eigene Dekrete um ein Jahr verlängert worden. Die Begünstigung gilt nur für die...
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