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Rom/Bozen – Der Haushaltsvoranschlag und das Stabilitätsgesetz werden seit Jahren im Herbst für das kommende Jahr zunächst vom Ministerrat verabschiedet und dann der EU-Kommission zur Begutachtung vorgelegt. In Brüssel wird geprüft, ob die Zahlen unterm Strich den von der Gemeinschaft vorgeschriebenen Stabilitätskriterien betreffend die Begrenzung der Neuverschuldung entsprechen. Anschließend komm...
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